Beschreibung
Bei der Einführung der Pflegeversicherung war es die Intention des Gesetzgebers, einen umfassenden Versicherungsschutz zu schaffen. Diesen Sachverhalt einheitlich zu regeln, ist aufgrund systemimmanenter Unterschiede zwischen privaten und sozialen Versicherungsinstitutionen nicht unproblematisch und lässt bis heute Fragen offen. Durch die andersartige rechtliche Bewertung beispielsweise von Leistungszusagen im Rahmen beider Versicherungssysteme ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtswirkung der zugrundeliegenden medizinischen Gutachten und somit weitreichende Folgen für die Begutachtungsinstitutionen MDK und Medicproof. In der Arbeit werden beide Begutachtungssysteme verglichen. Es werden insbesondere auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten Differenzen aber auch Lösungswege aufgezeigt, die der Überwindung solcher systembedingter Unterschiede dienen und somit zur Vereinheitlichung des Rechtsschutzes beitragen.
Autorenportrait
Die Autorin: Ute Heinemann, geboren 1982 in Köln; 2001-2006 Jurastudium an der Universität zu Köln; 2006 Erlangung des ersten juristischen Staatsexamens; 2006-2008 Promotionsstudium am Institut für Deutsches und Europäisches Sozialrecht an der Universität zu Köln; 2007 Beginn des Studiums der Humanmedizin an der Semmelweis-Universität in Budapest.
Inhalt
: Entstehungsgeschichte, Organisation der Pflegeversicherung – Rechtliche Bedeutung der Gewährung einer Leistungszusage bei der sozialen und privaten Pflegeversicherung – Die Leistungszusage als deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei der PPV – Änderungsmöglichkeiten der Leistungszusagen bei SPV und PPV – Rechtliche Bedeutung von medizinischen Gutachten bei SPV und PPV – Gutachtenerstattung und Qualitätssicherung – Datenschutz bei SPV und PPV – Legitimierung der Datenverarbeitung bei MDK und Medicproof. Inhaltsverzeichnis