Beschreibung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist aufgrund ihrer Konzeption als Vollkaskoversicherung auf die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen dem einzelnen Versicherten und der Solidargemeinschaft angewiesen. Für die unbedingte Einstandspflicht der Versichertengemeinschaft muss der Einzelne seiner Eigenverantwortung gerecht werden, um Leistungsfälle möglichst zu vermeiden. Die Arbeit untersucht in zwei Stufen zunächst die normativen Vorkommen der Solidarität und Eigenverantwortung auf ihre Tauglichkeit in der Verhaltenssteuerung. Zweitens wird beispielhaft für vier moralische Risiken erarbeitet, ob und unter welchen Voraussetzungen von dem Regress nach § 52 SGB V Gebrauch gemacht werden kann. Im Ergebnis wird dies nur für die Krankheitszuziehung durch Ausübung von Risikosportarten bejaht.
Autorenportrait
Der Autor: Sven Wolf wurde 1981 in Köln geboren und studierte von 2002 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach dem Ersten Staatsexamen arbeitete er am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht und wurde im Frühjahr 2009 promoviert. Das Referendariat begann er Ende 2008. Der Autor ist Lehrbeauftragter der Deutschen Sporthochschule Köln.
Inhalt
Erarbeitung der gesetzlich nicht definierten Begrifflichkeiten Solidarität und Eigenverantwortung – Untersuchung, ob die normativen Vorkommen tatsächlich eine Verhaltenssteuerung bewirken – Klärung der Frage nach der Bewältigung des moralischen Risikos in der GKV – Detaillierte Untersuchung des § 52 SGB V, sowie dessen Anwendbarkeit insbesondere nach Verletzung in Ausübung von Risikosportarten.