Beschreibung
Die Arbeit befasst sich intensiv mit der Problematik der sogenannten Bagatellspaltung. Dabei wird untersucht, was eine Betriebsspaltung auszeichnet, welche Fallgestaltungen in der Praxis existieren, wie § 111 BetrVG generell mit Bagatellmaßnahmen umgeht und welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an Bagatellgrenzen zu stellen sind.
Autorenportrait
Annette Aßmuth studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und promovierte an der Universität zu Köln. Sie schloss das Promotionsverfahren 2012 ab.
Inhalt
Inhalt: Betriebsänderung – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß §§ 111 ff. BetrVG – Betriebsspaltung – Bagatellspaltung – Bagatellgrenzen – Verfassungsrechtliche Anforderungen – Bagatellspaltung als beteiligungspflichtige Betriebsänderung gemäß § 111 Satz 3 Nr. 3, 2. Alt. BetrVG – Teleologische Reduktion anhand von Wortlaut, Systematik, Historie, Telos, Verfassungs- und Richtlinienkonformität.