Beschreibung
Die Arbeit behandelt die im Rahmen der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes neu in das Gesetz aufgenommene Vorschrift des § 28a BetrVG. Die Neuregelung kodifiziert erstmals die Möglichkeit des Betriebsrats zur Übertragung eigener Aufgaben auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern. Nach einer Darstellung der arbeitswissenschaftlichen und empirischen Grundlagen der Partizipation von Arbeitnehmergruppen sowie der Entstehungsgeschichte, des Zwecks und des Anwendungsbereichs der Norm werden im Hauptteil der Arbeit Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Aufgabenübertragung umfassend betrachtet. Auf dieser Grundlage liefert die Untersuchung wichtige Erkenntnisse zum Hintergrund und zur praxisgerechten Auslegung und Anwendung des § 28a BetrVG.
Autorenportrait
Der Autor: Klaus Linde, geboren 1970 in Koblenz; Studium der Rechtswissenschaften und Arbeitswissenschaften in Bonn und Bochum; langjähriger Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Deutsches und Europäisches Sozialrecht der Universität zu Köln; Rechtsanwalt; Lehrbeauftragter der Rheinischen Fachhochschule Köln.
Inhalt
: Arbeitswissenschaftliche und empirische Grundlagen der Neuregelung – Entstehungsgeschichte, Normzweck und Anwendungsbereich des § 28a BetrVG – Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Aufgabenübertragung.