Beschreibung
Mehr als 12 Jahre nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa beginnt die entscheidende Vorbereitungsphase für die Osterweiterung der Europäischen Union. Diese Anpassung des innerstaatlichen Rechts an den Besitzstand der EU macht, trotz relativ weniger fester Vorgaben, auch vor dem Strafprozess nicht Halt. Vor dem Hintergrund des kürzlich beschlossenen Rahmenbeschlusses der EU über den Europäischen Haftbefehl wirkt sich die europäische Rechtsvereinheitlichung auch auf die Regelungen auf dem Gebiet der Untersuchungshaft aus. Die Arbeit beschäftigt sich mit der U-Haft in zwei Nachbarstaaten, der Tschechischen Republik und Deutschland. Neben einer vergleichenden Darstellung des Rechtsinstituts U-Haft soll insbesondere untersucht werden, inwieweit sich das Recht der U-Haft in einem demokratischen Staat gegenüber einem Staat unterschiedlich entwickelt hat, der viele Jahrzehnte einer Diktatur unter der Zwangsherrschaft der Kommunistischen Partei unterworfen war.
Autorenportrait
Der Autor: Petr Bohata, geboren 1953 in Prag, Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Marburg. Zweites juristisches Staatsexamen 1983 in Marburg. Seit 1983 Wissenschaftlicher Referent für tschechisches und slowakisches Recht am Institut für Ostrecht München, e.V., Rechtsanwalt in München und Prag. 2003 Promotion in Pilsen. Lehrbeauftragter für tschechisches Recht an den Universitäten München und Regensburg. Verfasser zahlreicher Monographien und Aufsätze zum tschechischen und slowakischen Recht. Herausgeber von tschechischen Gesetzessammlungen und Mitherausgeber einer juristischen Zeitschrift in Prag.
Inhalt
: Voraussetzungen der U-Haft – Haftgründe – Haftbefehl – Dauer der Untersuchungshaft – Überprüfung der Untersuchungshaft – Vollzug der Untersuchungshaft – Sonderregelungen bei Jugendlichen, Ausländern und Frauen – Abschiebungs- und Auslieferungshaft – Europäischer Haftbefehl.