Beschreibung
Das Bild des Juristen ist geprägt von der Vorstellung vom lebenslang dienenden, fürsten- bzw. staatsloyalen, dem Gemeinwohl verpflichteten und landesverwurzelten Beamten. Der Begriff der Arbeitsmigration irritiert daher auf den ersten Blick, zumal die Welt der Juristen nicht von sozial prekären Verhältnissen geprägt zu sein scheint. Gerade die alteuropäischen Juristen – gleichgül-tig, ob sie als Kanzleiangehörige, gelehrte Räte, Assessoren oder Advokaten auftraten – wussten sich entsprechend sozial distinkt zu inszenieren oder wurden so auch bis hin zu den Staatswer-dungsideen des 19. und 20. Jahrhunderts verstanden. Ein genauerer biografischer Blick weist jedoch auf das Gegenteil hin, das sich bei einer nicht unerheblichen Gruppe dieser vormodernen Regierungs- und Verwaltungseliten – zumal unter den fürstlichen Kanzlern und Hofräten – ergibt. So gilt es, die gängigen ‚Bilder‘ vom Juristen partiell aufzubrechen und als Produkte einer histo-risch gewachsenen Konstruktion und Stilisierung zu verstehen. Anhand einer regionalgeschichtli-chen Strukturanalyse werden die Formen und Typen der Mobilität unter alteuropäischen Spitzen-juristen sowie ihre Effekte für die Entwicklung und Formierung von alteuropäischer Herrschaft untersucht.