Beschreibung
Die Entscheidungspraxis des EuGH in arbeitsgerichtlichen Verfahren wird teilweise scharf kritisiert. Begründet wird dies unter anderem mit dem ungenügenden Verständnis der Richter für das Arbeitsrechtssystem und den sozialen Kontext der jeweils betroffenen Arbeitsrechtsordnungen. Diese Entwicklung ist kritisch. In Literatur und Politik wird daher immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Fachlichkeit der Entscheidungen optimiert und dadurch auch ihre Akzeptanz verbessert werden kann. Die Verfasser dieses Bandes kommen zu dem Ergebnis, dass eine Spezialisierung der Unionsgerichtsbarkeit in Form von »teilspezialisierten Fachkammern für Arbeitsrecht« möglich und sinnvoll wäre. Sie untermauern diesen Ansatz durch zahlreiche Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Gestaltung der Unionsgerichtsverfassung.
Autorenportrait
Matthias Jacobs, Matthias Münder und Barbara Richter.