Beschreibung
Der Begriff Bankrott findet heute im Deutschen – im Unterschied zum Englischen – fast nur mehr umgangssprachliche Verwendung. Er stammt aus dem Italienischen, leitet sich vom zu zerschlagenden Tisch des zahlungsunfähigen Kaufmanns oder Bankiers (banca rotta) ab und fand im Verlauf des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit Eingang in eine Reihe anderer europäischer Sprachen. In der gegenwärtigen Rechtssprache ist hingegen von Konkurs oder Insolvenz die Rede. Strafrechtliche Vergehen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens fallen im österreichischen Strafrecht unter den Begriff der „betrügerischen Krida“. Daneben existiert noch der Straftatbestand der „grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“, worunter die Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit durch kridaträchtige Handlungen wie außergewöhnlich gewagte Geschäfte, Ausgabe übermäßig hoher Beträge durch Spiel, Wette und luxuriösen Lebenswandel sowie die nicht ordnungsgemäße Führung von Geschäftsbüchern und Bilanzen fallen. Das deutsche Strafgesetzbuch handelt hingegen beide Tatbestände nach wie vor unter der Überschrift „Bankrott“ ab. Die Beiträge dieses Heftes der ÖZG behandeln die Frage, wie mit dem Problem und den Folgen geschäftlichen Scheiterns einerseits in den süddeutschen Handelsstädten im 16. Jahrhundert, andererseits – am Beispiel zweier miteinander verbundener Bankkrisen – im Österreich der Zwischenkriegszeit umgegangen wurde.