Beschreibung
Jurisprudenz ist nicht Rechtswissenschaft. Rechtsklugheit ist die menschliche Fähigkeit, in einer kontingenten Praxis situationsangemessene Entscheidungen zu treffen. Der Verfasser schlägt die Rechtsklugheit im Reflexionsrahmen von praktischer Philosophie, Topik und Rhetorik als Bezeichnung für eine juridische Denk- und Handlungsweise vor.
Autorenportrait
Christian Nierhauve studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und der Université François-Rabelais de Tours. Er war langjähriger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen.
Inhalt
Inhalt: Rechtsbindung – Juristisches Denken – Topik – Rhetorik – Rechtswissenschaft – Jurisprudenz – Kybernetik – Praktische Philosophie – Ethik, Ethos, Logos – Pathos – Politik – Phron?sis – Praxis – Kontingenz – Praktischer Syllogismus – Wahrnehmung – Erfahrung – Billigkeit/Epieikeia – Gerechtigkeit.