Beschreibung
Kann man eine ungültige Ehe gültig machen? Ist Gültigkeit überhaupt ein Kriterium für die Ehe? Was sind die Voraussetzungen, um eine Ehe als gültig oder ungültig zu bezeichnen? Besitzt die Kirche eine rechtliche Gewalt über die Ehe, die es ihr erlaubt, eine Ehe als gültig oder ungültig zu klassifizieren? Die Ehe kommt zustande durch den Willen zur Ehe, den beiderseitigen Konsens der Partner. Keine Macht der Welt kann ihn auflösen. Der Konsens kann aber existent sein und dennoch ungültig, weil zum Zeitpunkt der Konsensabgabe ein Hindernis vorlag. Hier hat sich im 14. Jahrhundert ein Rechtsinstitut entwickelt, mit dem die Päpste ungültige Ehen Kraft apostolischer Autorität rückwirkend für gültig erklärt haben: Die sanatio in radice – die Heilung in der Wurzel. Die Arbeit versucht ausgehend vom römischen Recht über die Anfänge kirchlicher Ehedispens bis hin zur Gegenwart eine rechtshistorische Gesamtdarstellung der sanatio in radice vorzulegen.
Autorenportrait
Der Autor: Peter Fabritz, geboren 1966 in Essen; Studium der Katholischen Theologie in Bochum, Eichstätt und München; 1997 Priesterweihe in Essen und Priester des Bistums Essen; 2003 Lizentiat im Kanonischen Recht an der Universität Münster; Diözesanrichter und Kirchenanwalt am Erzbischöflichen Offizialat Köln; 2009 Promotion in Katholischer Theologie an der Universität Bochum.
Inhalt
Inhaltsverzeichnis