Beschreibung
Gegenstand dieser Arbeit sind die Begründungen der Entscheidungen des obersten Gerichtshofs der niederländischen Provinzen Holland, Seeland und West-Friesland aus dem Zeitraum 1704-1787. Das Gericht hat seine Urteile nicht begründet. Gleichwohl sind die Erwägungen der Richter in den unveröffentlichten offiziellen Aufzeichnungen des Gerichts und andererseits in den privaten Notizen einzelner Richter, den Observationes Tumultuariae des Cornelis van Bijnkershoek, Willem Pauw und Johan van Bleiswijk erhalten. Ziel der Arbeit war eine Untersuchung, ob die fehlende Veröffentlichung der Urteilsbegründungen Auswirkungen auf die Entscheidungen des Gerichts hatte. Mithilfe der privaten Aufzeichnungen und der offiziellen Quellen wurden dazu am Beispiel des Kaufrechts die Entscheidungen des Gerichts vor dem Hintergrund der römisch-holländischen Dogmatik und unter Berücksichtigung des Prozessrechts untersucht.
Autorenportrait
Der Autor: Christian Brom studierte an der Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften und promovierte dort nach mehreren Forschungsaufenthalten in Amsterdam, Leiden und Den Haag. Sein besonderes Interesse gilt dem Handels- und Vertragsrecht. Nach Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung ist er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.
Inhalt
: Römisch-holländisches Recht – Prozessrecht – Urteilsbegründungen – Hoge Raad van Holland, Zeeland en West-Friesland – Kaufrecht – Cornelis van Bijnkershoek – Observationes Tumultuariae – Niederlande – Oberste Gerichtsbarkeit.