Werke in 20 Bänden mit Registerband
7: Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse. Mit Hegels eigenhändigen Notizen und den mündlichen Zusätzen
Moldenhauer, Eva / Michel, Karl Markus
Erschienen am
26.04.1986, Auflage: 1. Auflage
Beschreibung
Vorrede
Einleitung. Begriff der Philosophie des Rechts, des Willens, der Freiheit und des Rechts. § 1-32
Einteilung. § 33
ERSTER TEIL - DAS ABSTRAKTE RECHT
§ 34-104
Erster Abschnitt. Das Eigentum. § 41-71
A. Besitznahme. § 54-58
B. Gebrauch der Sache. § 59-64
C. Entäußerung des Eigentums. § 65-70.
Übergang vom Eigentum zum Vertrage. § 71
Zweiter Abschnitt. Der Vertrag. § 72-81
Dritter Abschnitt. Das Unrecht. § 82-104
A. Unbefangenes Unrecht. § 84-86
B. Betrug. § 87-89
C. Zwang und Verbrechen. § 90-103.
Übergang vom Recht in Moralität. § 104
ZWEITER TEIL - DIE MORALITÄT
§ 105-141
Erster Abschnitt. Der Vorsatz und die Schuld. § 105-118
Zweiter Abschnitt. Die Absicht und das Wohl. § 119-128
Dritter Abschnitt. Das Gute und das Gewissen. § 129-140
Übergang von der Moralität in Sittlichkeit. § 141
DRITTER TEIL - DIE SITTLICHKEIT
§ 142-360
Erster Abschnitt. Die Familie. § 158-181
A. Die Ehe. § 161-169
B. Das Vermögen der Familie. 5 170-172
C. Die Erziehung der Kinder und die Auflösung der Familie. § 173-180
Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft. § 181
Zweiter Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft. § 182-256
A. Das System der Bedürfnisse. § 189-208
a. Die Art des Bedürfnisses und der Befriedigung. § 190-195 / b. Die Art der Arbeit. § 196-198 / c. Das Vermögen. § 199-208
B. Die Rechtspflege. § 209-229
a. Das Recht als Gesetz. § 211-214 / b. Das Dasein des Gesetzes. § 215-218 / c. Das Gericht. § 219-229
C. Die Polizei und Korporation. § 230-256
a. Die Polizei. § 231-249 / b. Die Korporation. § 250-256
Dritter Abschnitt. Der Staat. § 257-360
A. Das innere Staatsrecht. § 260-329
I. Innere Verfassung für sich. § 272-320
a. Die fürstliche Gewalt. § 275-286 / b. Die Regierungsgewalt. § 287-297 / c. Die gesetzgebende Gewalt. § 298-320
II. Die Souveränität gegen außen. § 321-329
B. Das äußere Staatsrecht. § 330-340