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Beschäftigtendatenschutz im Fokus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Der Auftrag des Gesetzgebers und der Beitrag der Gerichte

Erschienen am 01.10.2012
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783955460204
Sprache: Deutsch
Umfang: 88
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm
Auflage: 1., Stand Oktober 2012

Beschreibung

Professor Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.: Beschäftigtendatenschutz im Fokus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts In der langen Zeit der Vertröstung auf eine alsbald anstehende gesetzliche Regelung haben die Gerichte für Arbeitssachen schon auf die ihnen von den Arbeitsvertrags- und Betriebsparteien unterbreiteten Fragen zum Beschäftigtendatenschutz Antworten finden müssen. Es haben sich dabei folgende Rechtsprobleme herauskristallisiert: * die Begrenzung der Erhebung von personenbezogenen Daten unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, * die Mitbestimmung bei der Erhebung und Verwendung von Leistungs- und Verhaltensdaten durch technische Einrichtungen, * die Zulässigkeit der Videoüberwachung, * die Verwendung der mit technischen Einrichtungen erhobenen Leistungs- und Verhaltensdaten im Prozess, * der Anspruch des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung auf Mitteilung von Personendaten für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Überwachungsaufgabe und * die Bestellung und Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dieses Buch zeigt auf, welche Antworten das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf die an es herangetragenen Fragen gefunden hat. ISBN: 978-3-95546-020-4, ca. 78 Seiten, Preis: 9,80 EUR - 1. Auflage Oktober 2012

Autorenportrait

Prof. Franz Josef Düwelll (* 28. Oktober 1946 in Dortmund) ist ein deutscher Jurist, Vorsitzender Richter a.D. am Bundesarbeitsgericht und Honorarprofessor an der Universität Konstanz. Düwell trat 1977 in den richterlichen Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Am 19. Februar 1991 ernannte ihn die Landesregierung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht und das Präsidium des Landesarbeitsgerichts Hamm teilte ihm den Vorsitz der Zweiten Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm zu. Nach seiner Wahl zum Bundesrichter wurde er am 19. Mai 1993 vom Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Johannes Rau hat ihn am 17. August 2001 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt und nach dem Beschluss des Präsidium des Bundesarbeitsgerichts führte er von September 2001 bis zum Eintritt in den Ruhestand zum 31. Oktober 2011 den Vorsitz des Neunten Senats. Von 2000 bis 2010 war er neben seiner richterlichen Tätigkeit der richterliche Referent für Dokumentation und Datenverarbeitung des Bundesarbeitsgerichts.

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