Beschreibung
Der Käufer verdachtsbehafteter Ware kann den effektiven Sachmangel oft nicht beweisen. Dennoch trägt er die Nachteile des Verdachts. Daher bejahen Gerichte nach Massgabe des CISG und des deutschen BGB in Verdachtsfällen eine Gewährspflicht der Verkäuferin. Diese Praxis stösst mehrheitlich auf Zustimmung, wobei auch Vorbehalte aufgrund der Beweislastregel und der vorübergehenden Natur des Verdachts bestehen.
Diese Dissertation untersucht erstmals, wie ein Verdacht rechtlich zu erfassen und wovon er abzugrenzen ist. Es wird aufgezeigt, dass ein Verdacht auch nach Massgabe der kaufrechtlichen Gewährleistung gemäss OR einen Mangel bilden kann. Weiter legt die Arbeit dar, welche Anforderungen an den Verdacht als Mangel zu stellen sind und welche Folgen seine Ausräumung und Bestätigung nach sich ziehen. Diese komplexen Rechtsfragen werden anhand zahlreicher Beispiele und Gerichtsentscheidungen veranschaulicht.