Beschreibung
Bereits der erste Vorentwurf zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts aus dem Jahr 2005 sah vor, dass im Falle einer Unternehmenskrise nicht mehr nur der hälftige Kapitalverlust und die begründete Besorgnis einer Überschuldung Handlungspflichten des Verwaltungsrats auslösen sollten, sondern ebenso die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Auch die folgenden (Vor-)Entwürfe (aus den Jahren 2007 und 2014) und ebenfalls der Entwurf aus dem Jahr 2016 beinhalteten diese Zielsetzung. Die vorliegende Zürcher Dissertation geht detailliert auf die Notwendigkeit eines solchen Krisensymptoms für das aktienrechtliche Sanierungsrecht ein und leitet alsdann den massgeblichen Begriff der Zahlungsunfähigkeit her. Weiter werden die liquiditätsbezogenen Pflichten des Verwaltungsrats dargelegt. Darauf aufbauend stellt die Arbeit die betreffend die Zahlungsunfähigkeit in den (Vor-)Entwürfen (aus den Jahren 2007 und 2014) geplanten Regelungen eingehend dar und unterzieht sie einer umfassenden Würdigung. Berücksichtigt werden schliesslich insbesondere auch die bei Liquiditätsproblemen zu ergreifenden (aktienrechtlichen) Sanierungsmassnahmen.