Beschreibung
Anhand der fünf Rechtsgebiete des Nebenstrafrechts, die den Begriff verwenden (Betäubungsmittelrecht, Arzneimittelrecht, Transplantationsrecht, Waffenrecht, Kriegswaffenkontrollrecht), untersucht der Autor umfassend die Bedeutung des Handeltreibens als Strafrechtsbegriff und seine Entwicklung in Gesetzgebung (auch mit Blick auf das EU-Recht) und Rechtsprechung. Er stellt die Kriminalitätsbereiche und kriminalpolitischen Erfordernisse sowie die geschützten Rechtsgüter in einer vergleichenden Analyse dar. Dabei zeigt sich, dass es einen einheitlichen Begriff des Handeltreibens im Nebenstrafrecht nicht gibt. Die weite Auslegung, die auf das Betäubungsmittelrecht zurückgeht, ist nicht in allen untersuchten Rechtsgebieten gut begründet. Das Werk setzt sich mit der weiten Definition des Handeltreibens auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass dem Begriff feste Konturen gegeben werden können. Dies gilt auch für die Bereiche von Vorbereitung, Versuch und Vollendung und von Täterschaft und Teilnahme.