Beschreibung
Trotz wirtschaftlicher Verflechtung bestehen zwischen Russland und Deutschland weder bilaterale Abkommen in Insolvenzsachen noch nehmen die beiden Länder an multilateralen Abkommen teil, welche Regelungen zum Internationalen Insolvenzrecht enthalten. Für deutsche Gläubiger ist daher im Falle einer Insolvenz ihrer russischen Geschäftspartner die Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten nach russischem Insolvenzrecht entscheidend, wenn es darum geht, eigene Interessen erschöpfend durchzusetzen. Olga Heinrich beleuchtet die Rechtsstellung der Gläubiger in den jeweiligen Insolvenzprozeduren des regulären Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens in Russland, zeigt Schwächen des Insolvenzrechts auf und entwickelt Verbesserungsvorschläge, um den Interessen der Gläubiger künftig besser gerecht zu werden.
Leseprobe
Leseprobe