Beschreibung
BBiG 2020 - Das ist neu: Anfang 2020 ist die grundlegende Reform des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten. Ziel der Änderungen ist es, die berufl iche Bildung und Ausbildung in Deutschland zu stärken. Die neuen Regelungen sollen das gewährleisten: Mindestvergütung für Auszubildende Stärken der Teilzeitberufsausbildungen Einführung neuer Berufsabschlüsse ('Geprüfter Berufsspezialist', 'Bachelor Professional', 'Master Professional') 'Höherqualifi zierende' Berufsbildung durch Fortbildung auf StudiumNiveau berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig Erhöhung der Flexibilität für die zuständigen Stellen beim Einsatz von Prüfern und Prüferinnen im Rahmen der Abschlussprüfung. Auszubildende können bei erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung vom ersten Teil der Abschlussprüfung eines darauf aufbauenden drei oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs befreit werden. Schwerpunkte der Kommentierung: Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrages Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen Bewerberauswahl und Datenschutzrecht Rechte und Pfl ichten der Ausbildenden und Auszubildenden Rechtstellung von Praktikanten, einschließlich Mindestlohn Überwachung der Berufsausbildung durch die zuständigen Kammern Zulassung zur Abschlussprüfung und Kontrolle von Prüfungsentscheidungen Die erweiterte Neuaufl age berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen und die aktuelle Rechtsprechung bis Mai 2020. Autor und Autorin: Thomas Lakies ist Richter am Arbeitsgericht in Berlin und Autor zahlreicher Fachbücher zum Arbeitsrecht. Im Bund-Verlag hat er unter anderem die Basiskommentare zum 'Mindestlohngesetz' und zum 'Jugendarbeitsschutzgesetz' veröffentlicht. Annette Malottke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Koblenz. Sie ist Autorin mehrerer Fachbücher zur 'Ausbildung'.
Autorenportrait
Richter am Arbeitsgericht Berlin. Mitautor von Kittner/Zwanziger, Arbeitsrecht - Handbuch für die Praxis, Formularbuch Arbeitsrecht sowie von Kommentaren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und Tarifvertragsgesetz (TVG)