Beschreibung
Ein Autolenker wird wegen übersetzter Geschwindigkeit geblitzt - die Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl. Wie umfassend muss sie den Sachverhalt davor untersuchen? Geringfügige Delikte sind äusserst praxisrelevant; sie werden täglich verübt. Dennoch widmet die StPO den Übertretungen lediglich einen einzigen Artikel. Die juristische Lehre befasst sich bevorzugt mit Kapitaldelikten. Viele Fragen bleiben deshalb ungeklärt. Für die Untersuchung jedes Delikts gilt Art. 6 Abs. 1 StPO. Doch muss der Sachverhalt bei der genannten Geschwindigkeitsüberschreitung wirklich mit der gleichen Sorgfalt ermittelt werden wie bei einem Mord? Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit.