Beschreibung
Nach traditioneller Auffassung schützt das Urheberrecht das „geistige Band“ zwischen Urheber und Werk. Der Schöpfer muss u.a. als Urheber eines Werks genannt werden, kann es vor Änderungen schützen und über dessen Nutzung entscheiden. Bietet ihm das Urheberrecht auch die Möglichkeit sich von einem Werk oder ganzen Werkgruppen distanzieren und das Œuvre nach eigenem Gutdünken zu gestalten? Dieses Buch stellt gewohnte Denkmuster auf den Kopf. Das Interesse von Urhebern sowie Eigentümern wie Sammlern oder Museen an der Zu- und Abschreibung von Werken bildender Kunst wird an Beispielen aus dem Kunstmarkt dargestellt und urheberrechtlich untersucht. Dabei fließen Erfahrungswerte der Autorin aus der eigenen Beratungspraxis als Juristin und Kunsthistorikerin ein.
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zum Kunst- und Kulturrecht, Band 38.