Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.7, Philipps-Universität Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform trat am 1.1.2001 das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) in Kraft. Kern der Reform bildet die Abschaffung des 1977 eingeführten körperschaftssteuerlichen Vollanrechnungssystems durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Mit dem Systemwechsel im Bereich der Körperschaftssteuer (KSt.) verbunden ist eine Absenkung der Steuersätze von ehemals 40 % für thesaurierte und 30 % für ausgeschüttete Gewinne auf nunmehr einheitlich 25 % KSt. sowohl für einbehaltene als auch für ausgeschüttete Gewinne. Darüber hinaus erfolgten bzw. erfolgen stufenweise Tarifsenkungen im Bereich der Einkommenssteuer (ESt.). So wurde der ESt.-Spitzensatz bereits zum 1.1.2001 auf 48,5 % abgesenkt und soll spätestens 2005 auf 42 % fallen. Durch diese mit dem StSenkG einhergehenden Veränderungen ergibt sich für Unternehmen eine neue Entscheidungsbasis in Bezug auf die Finanzierungsstruktur und -politik. In der folgenden Betrachtung soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen sich aus dem beschlossenen Systemwechsel für die Finanzierung von Unternehmen ergeben und Aussagen über eine mögliche Vorteilhaftigkeit ausgewählter Finanzierungsformen und -konstellationen getroffen werden. Hierzu werden in Abschnitt 2 zunächst die bedeutendsten Änderungen durch das StSenkG aufgezeigt, wobei der Schwerpunkt in der Betrachtung der grund-legenden Mechanismen des alten und des neuen KSt.-Systems gelegt wird. Das Hauptaugenmerk der Ausführungen erstreckt sich darauf folgend auf die Analyse der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform auf die Finanzierung von Kapitalgesellschaften (Abschnitt 3). Die Betrachtungen beschränken sich auf die grundlegenden zur Wahl stehenden Außenfinanzierungsalternativen der Beteiligungs- bzw. Fremdfinanzierung. Es wird also unterschieden, ob der Gesellschafter Eigenkapital bzw. Fremdkapital zur Verfügung stellt, für deren Überlassung entweder eine Dividende oder ein fester Zins gezahlt wird,. Für diese Alternativen werden die Steuerwirkungen unter der Annahme einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner nach altem sowie nach neuem Rechtsstand aufgezeigt und verglichen. Für den Fall einer inländischen Kapitalgesellschaft als Anteilseigner erfolgt eine analoge Betrachtung. Hierbei wird unterstellt, dass bei der Kapitalgesellschaft keine Organschaft vorliegt.