Beschreibung
Andreas Schäfer untersucht die Rechtfertigung der Tätigkeit der Sparkassen und Landesbanken und beschäftigt sich mit der aufsichtsrechtlichen Struktur dieser Kreditinstitute. Er diskutiert darüber hinaus die Möglichkeiten, diese Kreditinstitute zu veräußern. In diesem Zusammenhang zeigt sich, dass § 40 KWG ein Problem hinsichtlich der Weiterverwendung der Bezeichnung Sparkasse darstellt. Aufgrund dessen überprüft der Autor die Europarechtskonformität dieser Vorschrift.
Autorenportrait
Andreas Schäfer ist Volljurist. Er arbeitete als Rechtsanwalt und trat als Richter in den Dienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Derzeit ist er in einer Kammer des Landgerichts Frankenthal tätig, deren Spezialzuständigkeit u. a. Banksachen sind.