Beschreibung
Die Autorin untersucht die Erstreckung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte auch auf arbeitnehmerähnliche Personen. Sie hält die Erstreckung einzelner Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte aufgrund der Vorgaben der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG im Wege einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung für erforderlich.
Autorenportrait
Lea Frey studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Die promovierte Volljuristin ist in Hannover als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig.
Inhalt
Inhalt: Anwendbarkeit Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG auf arbeitnehmerähnliche Personen – Schutzzweckbezogene Auslegung – Partizipation der Beschäftigten – Gesamterstreckung BetrVG – Teilerstreckung durch richtlinienkonforme Rechtsfortbildung – Repräsentation arbeitnehmerähnlicher Personen im Betrieb.