Beschreibung
Kenntnis- und Informationsdefizite von Betriebsratsgremien behindern eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung. Sachverständige und Berater geben die erforderliche Hilfe. Nutzen statt dem Betriebsrat der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss oder Wahlvorstand externe Hilfe, müssen die Voraussetzungen teilweise abgewandelt werden.
Autorenportrait
Christiane Radtke studierte Rechtswissenschaften in Hannover. Sie ist Richterin im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle.
Inhalt
Inhalt: Sachverständige und Berater im Betriebsverfassungsrecht – Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern durch den Betriebsrat – Externer Sachverstand für Gesamt- und Konzernbetriebsrat – Externer Sachverstand für den Wirtschaftsausschuss – Externer Sachverstand für den Wahlvorstand.