Beschreibung
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das Schwerbehindertenrecht novelliert und dabei ein neues Verfahren betrieblicher Gesundheitsprävention geschaffen, das auf alle Arbeitnehmer Anwendung findet: Das betriebliche Eingliederungsmanagement verpflichtet den Arbeitgeber zu aktivem Tätigwerden gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen, sobald ein Beschäftigter länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig erkrankt. Für die betriebliche Praxis ist dieses Verfahren von erheblicher Bedeutung. Die Arbeit widmet sich den Fragen, denen sich die betrieblichen Akteure in Zukunft zu stellen haben, u.a. dem Kreis der Begünstigten, den Rechten der Interessenvertretungen und den Folgen einer Nichtbeachtung der Norm für die Wirksamkeit krankheitsbedingter Kündigungen.
Autorenportrait
Die Autorin: Meike Schils, geboren 1977, studierte von 1997-2002 Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Nach dem Referendariat und Zweitem juristischem Staatsexamen (2005) ist sie seit 2006 in Bremen als Rechtsanwältin tätig.
Inhalt
: Betriebliches Eingliederungsmanagement – Begriff des «Beschäftigten» – Mitwirkung und Mitbestimmung der Interessenvertretungen – Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Klärung – Auswirkungen auf die Wirksamkeit krankheitsbedingter Kündigungen.