Beschreibung
Der Bundesgerichtshof hält auch nach seiner neuesten Rechtsprechung daran fest, daß die Bestimmungen der VOB/B zumindest im Grundsatz keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden dürfen. Das Anliegen der Arbeit ist es, herauszustellen, daß diese
der VOB/B aus den verschiedensten Gründen nicht gerechtfertigt ist. So hat das für die Baupraxis sehr wichtige Regelwerk seit seiner erstmaligen Bekanntgabe vor knapp 80 Jahren stets die Auftragnehmerseite in besonderem Maße einseitig belastet. Es wird unter anderem aufgezeigt, daß die VOB/B, die eine Vielzahl intransparenter Klauseln enthält, zu Lasten EG-ausländischer Auftragnehmer marktabschottend wirken kann, und daß die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung letztlich nicht für mehr Rechtssicherheit sorgt.
Autorenportrait
Der Autor: Jörn Kuckuk, 1974 in Kiel geboren, studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaft an den Universitäten Hamburg und Paris I (Panthéon-Sorbonne). Von 2001 bis 2003 war er Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Gegenwärtig ist der Autor Rechtsanwalt in Hamburg.
Inhalt
: Privilegierung der VOB/B –
Zur Ausgewogenheit der VOB/B am Beispiel einzelner ihrer Bestimmungen – Intransparente Klauselgestaltungen – Verschlechterung der Situation des Auftragnehmers seit 1926 – Verstoß gegen den Maßstab aus Art. 243 S. 1 EGBGB bei Verwendung der VOB/B durch die öffentliche Hand –
Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit – Kritik am Urteil des BGH vom 22.01.2004 (Az. VII ZR 419/02).