Beschreibung
Wer ist Insider und warum haftet er? Der Verfasser geht dieser Frage in einer vergleichenden Analyse nach. Dies geschieht vor dem Hintergrund, daß das deutsche Insiderrecht wenig Auskunft über die zugrundeliegende Regelungsidee gibt und seine dogmatische Einordnung weithin unklar ist. Der Autor erläutert zunächst die Grundlagen des Insiderproblems und die möglichen Gestaltungsspielräume für ein Insiderrecht. Umfassend wird dann anhand der 'leading cases' die Entwicklung und der aktuelle Stand der Insiderrechtstheorie in den U.S.A. analysiert; dort haben sich mit der Equal Access Theorie, der Fiduciary Duty Theorie und der Misappropriation Theorie unterschiedliche Haftungsansätze herausgebildet. Der Autor zeichnet die inhaltliche Reichweite dieser Theorien nach und beleuchtet kritisch deren spezifische Vor- und Nachteile bei der Erfassung des Insiderproblems. Anschließend vergleicht Klaus-Peter Weber das europäische sowie insbesondere das darauf basierende deutsche Insiderrecht mit den U.S.-amerikanischen Regelungsideen und prüft so die Stimmigkeit der beiden neueren Kodifikationen. Anhand praktischer Fallbeispiele werden die wesentlichen Tatbestandselemente analysiert und u. a. die zentrale Bedeutung des Informations- und des Sekundärinsiderbegriffs sowie das Problem selbstproduzierter Insiderinformationen erläutert. Die vergleichende Perspektive macht dabei Regelungslücken und Inkonsistenzen deutlich; sie läßt die entscheidenden Strukturelemente des deutschen Insiderrechts hervortreten. Als eines der wesentlichen Ergebnisse ermittelt der Autor, daß das deutsche Insiderrecht eine weiterentwickelte Equal Access Theorie verkörpert, die den einzig konsequenten Lösungsansatz zur Schaffung relativer informationeller Chancengleichheit am Kapitalmarkt darstellt. Die Analyse erbringt eine umfassende Standortbestimmung des deutschen Insiderrechts im Spannungsfeld zwischen gesellschaftsrechtlicher Prägung und kapitalmarktrechtlicher Notwendigkeit. Daneben gelingt es dem Verfasser, die Erfahrungen und Argumente der U.S.-amerikanischen Insiderrechtsdiskussion für ein vertieftes Verständnis des deutschen Insiderrechts und seiner europäischen Grundlagen fruchtbar zu machen und dadurch konkrete Richtungen für die weitere Rechtsentwicklung aufzuzeigen.
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