Beschreibung
Als zentrales Kennzeichen frühmoderner Staatsbildung gilt auch für den Justizsektor die Schaffung von Monopolen. Die erfolgreiche Konzentration richterlicher Kompetenzen in der einen, landesherrlichen Hand definiere den jeweils erreichten Grad an staatlicher Modernität, deren Genese in der älteren Forschung häufig nur eindimensional „von oben“, idealiter vom absolutistischen Machtstaat her gedacht wurde. Weitgehend ausgeblendet blieben hierbei vermeintlich „rückständige“ Alternativmodelle, wie sie zeitgleich die Kirchenherrschaften des 18. Jahrhunderts im Nordwesten des Alten Reiches herausgebildet hatten. Daher gilt es bisher offene Fragen nach der sozioökonomischen Konstituierung, Nutzung und Tragfähigkeit einer Rechtsprechung „von unten“ zu untersuchen, an deren alltäglicher Reproduktion die Stiftsbevölkerung einen wesentlichen Anteil hatte.
Zur Weitung etatistischer Blickverengungen bietet die „Neue Institutionen Ökonomik“ (NIÖ) der Landesgeschichte ein noch junges wirtschaftswissenschaftliches Theorieangebot an, dessen empirische Erprobung am historischen Gegenstand die vorliegende Studie verfolgt. Das herrschaftliche Arrangement handlungsleitender Institutionen wie diejenigen der Justiz bedurfte, so der NIÖ-Ansatz, zu allen Zeiten der Akzeptanz durch die beherrschten wie herrschenden Menschen in ihrer Rolle als Wirtschaftssubjekte. Demnach sei bis heute die Nutzung von staatlichen Organisationen wesentlich vom mikroökonomischen Kalkül aller an Tauschprozessen beteiligten Akteure beeinflusst. Besonders intensiv scheint die Leitfrage „Was kostet mich wo mein Recht?“ von den Justiznutzern in den fürstbischöflichen „Adelsrepubliken“ diskutiert worden zu sein, – konkurrierten hier doch diverse Anbieter von herrschaftlicher Regelungskompetenz in einer vielschichtigen, weitgehend noch pluralistisch organisierten Gerichtslandschaft um Transaktionsrechte und deren Preise. Die Rekonstruktion dieser komplexen Aushandlungsprozesse auf lokalen „Jurisdiktionsmärkten“ wird an mikrohistorischen Fallbeispielen aus dem Oberamt Dringenberg exemplifiziert, dessen kulturellen Konzeptionen freilich über die territorialen Grenzen des Fürstbistums Paderborn hinausreichten.