Beschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Wie gelang es im Angesicht der ökonomischen und politischen Lagerbildung, das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag sowie Bundesrat zu ändern und die Schuldenbremse zu verabschieden? Diese Arbeit widmet sich den Beratungen, die dieser breiten Einigung vorausgegangen sind. Dabei wird die Fragestellung nach den Ursachen für das Zustandekommen dieses Kompromisses beantwortet: Warum ist der Politikwandel hinsichtlich der Einigung auf ein Konzept zur Begrenzung von Staatsverschuldung in Deutschland trotz des langjährigen Bestehens der Föderalismuskommission II in einem kurzen Zeitraum erfolgt? In diesem Zusammenhang wird die These aufgestellt, dass die in der Fragestellung thematisierte schnelle Einigung auf den Ausbruch der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen ist. Als Leitfaden für die Beantwortung der Fragestellung wird der Multiple Streams Ansatz verwendet, ein Konzept, dss sich für die Untersuchung von politischem Wandel besonders gut eignet. Die Verschuldung eines Staates ist seit jeher Debatte zwischen zwei verschiedenen ökonomischen Denkschulen, die für und gegen Verschuldung argumentieren. Auch in Deutschland lassen sich die Einstellungen der Bevölkerung zur Staatsverschuldung mit parteipolitischen Präferenzen verknüpfen. Doch spätestens seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie und des Kriegs auf ukrainischem Boden werden Staatshaushalte weltweit vor große Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierungen nahmen in diesem Zusammenhang neue Schulden auf und spülten die finanzpolitische Debatte, die sonst nur unter Ökonomen ausgetragen wird, zurück an die Spitze der politischen Agenda, was sich insbesondere im Bundestagswahlkampf 2021 äußerte. Dabei gibt es im Grundgesetz bereits seit über zehn Jahren ein Konzept zur Begrenzung von Staatsverschuldung, welches auf einem fein austarierten Kompromiss zwischen Bund und Ländern beruht. Dieser Kompromiss, welcher nach zähen und langen Beratungen in der Föderalismuskommission II in den Jahren 2007 bis 2009 verhandelt wurde, bildet die Grundlage für die Schuldenbremse, die heute in Artikel 115 des Grundgesetzes verankert ist.