Beschreibung
Das Handbuch "Bußgeldverfahren - Eingriffsbefugnisse der Verfolgungsbehörden im Ermittlungsverfahren" ist kein neuer Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz. Es ergänzt vielmehr die vorhandenen Bücher und zeigt inhaltlich klar und umfassend die strafprozessualen Eingriffsermächtigungen und ihre gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen auf, die in den üblichen OWiG-Kommentaren nur angesprochen werden. Damit wird Studenten und Praktikern eine gesicherte, konzentrierte, übersichtliche und interdisziplinare Arbeitsgrundlage an die Hand gegeben, die ihnen nicht nur das Studium sondern insbesondere auch die praktische Tätigkeit erleichtert.
Die materiell-rechtlichen Grundlagen des Bußgedverfahrens werden hier nur in Grundzügen angesprochen. Sie sind nicht Schwerpunkt dieses Buches. Antworten auf spezielle Fragen dazu werden in der ausgewiesenen Literatur (z.B. Göhler Ordnungswidrigkeitenrecht, Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten oder Mitsch, Recht der Ordnungswidrigkeiten) gegeben.
Die Erläuterungen der strafprozessualen Eingriffsbefugnissse gehen zum Teil weit über das hinaus, was zur Bewältigung der alltäglichen kleinen Rechtsverstöße nötig ist. Doch darf nicht übersehen werden, dass die Rechtsordnung Verhaltensvorschriften enthält, die sehr hohe Geldbußen (bis zu einer Million Euro) androhen, im Fall der Rechtsverletzung schmerzhaftere Rechtsfolgen nach sich ziehen und heftige Rechtsstreitigkeiten auslösen können. Für diese Fälle ist ein rechtsstaatliches Verfahren in formeller wie in materieller Hinsicht unerlässlich. Zahlreiche Beispiele aus dem weiten Feld der möglichen Ordnungswidrigkeiten eröffnen den Studenten den Blick in die Praxis.
Autorenportrait
Wolfgang Kay ist Erster Polizeihauptkommissar a. D., ehem. Dezernent bei der Kreispolizeibehörde Siegen und Lehrbeauftragter an der FHöV NWR, Abteilung Gelsenkirchen, Unterabteilung Dortmund/Hagen (Eingriffsrecht). Christoph Keller ist hauptamtlicher Dozent an der FHöV NRW, Polizeioberrat, Abteilung Münster (Eingriffsrecht, Öffentliches Dienstrecht) und ehem. tätig beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW (LAFP).
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