Beschreibung
Das Buch schildert die Geschichte der Einbürgerungen in Liechtenstein zwischen 1809 und 1918. Bis 1864 gab es in Liechtenstein das Staats- und das Gemeindebürgerrecht als zwei eigene Rechtsformen. Staatsbürger ohne Gemeindebürgerrecht wurden als Hintersassen bezeichnet. Diese hatten zwar ein Heimatrecht, aber keine Nutzungsrechte in ihrer Wohngemeinde. Hintersassen waren oft als Handwerker oder auch als Mägde oder Knechte tätig, zum Teil mit einer nicht-sesshaften Lebensweise. Das Gemeindegesetz von 1864 verknüpfte das Staats- und Gemeindebürgerrecht. Es machte die Hintersassen zu Gemeindebürgern – in die Nutzungsrechte mussten sie sich trotzdem einkaufen, wofür zumeist das Geld fehlte. Als Perspektiven verblieben ihnen die Arbeit in der Textilindustrie oder die Auswanderung. Andererseits suchten ab 1864 zunehmend vermögende Personen um die Staatsbürgerschaft in Liechtenstein an, was für die Gemeinden lukrativ wurde.
Inhalt
1 Einleitung
1.1 Thema
1.2 Fragestellung, Hypothesen, Methoden
1.3 Begriffe
1.4 Forschungsstand
1.5 Quellen
1.6 Aufbau der Arbeit
2 Entwicklung des Staats- und des Gemeindebürgerrechts bis um 1800
2.1 Der Untertanenstatus als Vorläufer des Staatsbürgerrechts
2.2 Entstehung der Gemeinden und des Gemeindebürgerrechts
2.3 Einkaufssumme für die Aufnahme von Dorfgenossen
2.4 Einkäufe von Ehefrauen in die Dorfgenossenschaft
2.5 Das ius sanguinis – Die Weitergabe des Bürgerrechts durch Vererbung
2.6 Aufnahmen als Untertanen in Liechtenstein um 1800 – Vier Fallbeispiele
2.7 Ein Blick über Liechtenstein hinaus
3 Modernisierung von oben in Liechtenstein 1806–1812
3.1 Liechtenstein um 1806 – Kriegsfolgen und Souveränität
3.2 Reformen und neue Bestimmungen mit Bezug zum Bürgerrecht
3.2.1 Die Dienstinstruktion von 1808
3.2.2 Das Auswanderungspatent von 1809
3.2.3 Das Freizügigkeitsgesetz von 1810
3.2.4 Übernahme des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches von Österreich 1812
3.3 Widerstand in der Bevölkerung gegen die Reformen
3.4 Mitgliedschaft im Deutschen Bund und Anbindung an Österreich
4 Der Weg zur Gesetzgebung von 1842/43
4.1 Wiederholte Forderung nach Aufhebung des Freizügigkeitsgesetzes von 1810
4.2 Massnahmen gegen Arme und Fremde
4.3 Schaaner Hintersassen kämpfen um die Nutzungsrechte 1829–1846
4.3.1 Der Hintersasse Johann Ferdinand Schlegel
4.3.2 Der ehemalige Gemeindebürger und Söldner Josef Anton Hilti
4.3.3 Der Hintersasse Johann Georg Lingg
4.4 Triesner Hintersassen kämpfen um die Nutzungsrechte 1834–1842
4.5 Das Gemeindegesetz von 1842
4.5.1 'Genussrechte' der Gemeindebürger
4.5.2 Pflichten der Gemeindebürger
4.5.3 Erwerb und Verlust des Gemeindebürgerrechts
4.5.4 Bestimmungen zu den Hintersassen
4.6 Beschlussfassung und Einkaufssummen in den einzelnen Gemeinden
4.7 Die Verordnung über den Erwerb der Staatsbürgerschaft von 1843
4.8 Das Auswanderungsgesetz von 1843
5 Demokratisierungs- und Reformprozesse 1848–1862/1864
5.1 Hintergründe zur Revolution von 1848
5.2 Auswirkungen der Revolution von 1848 auf Bürgerrechtsfragen in Liechtenstein
5.3 Der Reaktionserlass von 1852 verhindert weitere Reformen
5.4 Die Verfassungs- und Gesetzgebung von 1862/64
5.4.1 Die Verfassung von 1862
5.4.2 Das Gemeindegesetz von 1864
5.4.3 Das Gesetz über die Erwerbung und über den Verlust des Staatsbürgerrechts von 1864
6 Widerstand gegen Bestimmungen des Gemeindegesetzes 1864–1914
6.1 Vorbehalte der Gemeinde Balzers gegen Einbürgerungen
6.1.1 Streit mit der Regierung um die Höhe der Einbürgerungstaxe
6.1.2 Widerstand gegen die Einbürgerung eines ehemaligen Hintersassen
6.1.3 Vorbehalte gegen die Einbürgerung eines ausserehelichen Sohnes
6.2 Hohe Hürden in Schaan für die Erlangung des vollen Gemeindebürgerrechts
6.3 Die Gemeinde Ruggell erhöht die Einkaufstaxen
6.4 Vergleichsweise moderate Einkaufstaxen in Vaduz
7 Armut, Nicht-Sesshaftigkeit, Ehe- und Bürgerrecht
7.1 Armut und Armenunterstützung
7.2 Zur Entstehung von Heimatlosigkeit und Nicht-Sesshaftigkeit
7.3 Ehehindernisse und ihre Folgen
7.3.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Ehebeschränkung
7.3.2 Die Rom-Ehe als Folge staatlicher Eheverbote – Zwei Fallbeispiele aus der Familie Knobel, heimatberechtigt in Triesenberg
7.4 Lebensumstände vormals nicht-sesshafter Menschen
7.4.1 Die Familie Kirschbaumer, heimatberechtigt in Mauren
7.4.2 Die Familien Haas, heimatberechtigt in Eschen und in Mauren
7.4.3 Zuweisung dreier mittelloser Frauen zwecks Heirat nach Eschen und Mauren
7.4.4 Kampf von Eva Welti um ihre Rechte als Gemeindebürgerin
7.4.5 Streit um die Zugehörigkeit von Eva Weltis unehelicher Tochter
7.5 Bekämpfung der Nicht-Sesshaftigkeit
7.5.1 Massnahmen und gesetzliche Bestimmungen
7.5.2 Zuweisung der heimatlosen Familie Schafhitl an die Gemeinde Mauren 1864
7.6 Einbürgerung von Emil Kirschbaumer 1916 in Mauren
7.7 Gespräch mit Vreni und Norbert Haas
8 Einbürgerungen in Staat und Gemeinden 1809–1918
8.1 Einheiratende Frauen und Männer
8.2 Beamte, Lehrer, Erzieher und Ärzte
8.3 Geistliche
8.4 Militärdienstleistende
8.5 Handwerker und Gewerbetreibende
8.6 Vorläufer der späteren Finanzeinbürgerungen
8.7 Rückbürgerungen
8.8 Abgelehnte Einbürgerungsgesuche
8.9 Gespräch mit Irene Lingg-Beck
9 Schluss