Beschreibung
Zwangshandlungen sollen dazu dienen, die Angst der Betroffenen vor spezifischen Reizen zu reduzieren. Diese sogenannte Angstreduktionshypothese stellt die maßgebliche Erklärung der Klinischen Psychologie für Zwangsverhalten dar. Allerdings gibt es eine Reihe von Argumenten, die gegen diese Hypothese sprechen. In dieser Arbeit werden zwei Untersuchungen vorgestellt, mit denen die Gültigkeit der Angstreduktionshypothese überprüft wird. Die Ergebnisse zeigen, dass Zwangshandlungen neben einer angstreduzierenden auch eine zufriedenstellende Funktion besitzen. Außerdem unterscheiden sich Wasch- und Kontrollzwänge, die beiden wichtigsten Subgruppen der Zwangsstörung, hinsichtlich der Dynamik ihrer Verstärkung. Waschzwänge wirken bereits während, Kontrollzwänge erst nach Beendigung der entsprechenden Zwangshandlung erleichternd. Diese Befunde bieten Anlass zu einer bedeutsamen Modifikation der Angstreduktionshypothese.
Autorenportrait
Der Autor: Justus Sieg, Jahrgang 1967, studierte Psychologie, Theoretische Medizin und Phonetik in Kiel und Bonn. Von 1996 bis 2000 erhielt er ein kombiniertes Promotions- und Weiterbildungsstipendium von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 2001 erfolgten die Promotion und die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten. Seitdem ist er als Mitarbeiter der Fliedner Klinik Duisburg / Zentrum für Psychologische Psychotherapie tätig.