Beschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Statutenwechsels auf deutsche und italienische Mobiliarsicherheiten im Verhältnis der beiden Länder zueinander. Ausgehend von der im internationalen Sachenrecht weit verbreiteten
-Regel stellt der Autor die Frage, welchen Einfluss die Verbringung des Sicherungsguts in ein anderes Land auf die Rechtsstellung der am Sicherungsgeschäft Beteiligten hat. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf der Sichtweise des italienischen Rechts, also der Integration eines deutschen Sicherungsrechts in die italienische Gläubigerordnung. Als Vergleichsmaßstab wird auch die deutsche Sichtweise erläutert. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Internationalisierung der Märkte ist der sichere Umgang mit ausländischen Mobiliarsicherheiten unverzichtbar. Das Interesse des Sicherungsgebers ist regelmäßig auf die Kontinuität seiner Sicherheit auch nach Verbringung des Sicherungsguts in eine andere Rechtsordnung gerichtet. Inwieweit dies im deutsch-italienischen Rechtsverkehr der Rechtswirklichkeit entspricht, wird in dieser Arbeit untersucht.
Autorenportrait
Max Johann Lipsky wurde 1978 in Hamburg geboren. Er absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Bonn. Nach Ablegen der Ersten juristischen Staatsprüfung 2005, begann der Autor 2006 sein Promotionsvorhaben an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Promotion wurde 2010 abgeschlossen. Seit 2009 ist der Autor Rechtsreferendar am OLG Hamburg und arbeitet begleitend in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei.
Inhalt
Inhalt: Befolgung des
-Grundsatzes in Deutschland und Italien – Verbringung der Sache in eine andere Rechtsordnung - Statutenwechsel – Abgrenzungsprobleme – Gegenüberstellung von Transpositionslehre, Hinnahmetheorie und Substitution – Funktionale Rechtsvergleichung – Erweiterung und Reduzierung des ursprünglich vereinbarten Rechtsinhalts – Unbekanntes dingliches Sicherungsrecht in der neuen Sachenrechtsordnung – Europarechtliche Problematik – Einheitliche Regelungen zum internationalen Kreditsicherungsrecht.