Beschreibung
Es gibt zu viele Gesetze, zu viele schlechte Gesetze und andere generelle Rechtsnormen. Die rechtswissenschaftlichen Fakuläten sind heutzutage im wesentlichen auf die Rechtsdogmatik eingestellt. Sie geben kaum Auskunft darüber, wie man Gesetz und andere Rechtsnormen richtig "machen" soll. Das ist die unglückliche Erbschaft des Rechtspositivismus aller Färbungen. Darin liegt auch der Grund für die "neue" Rechtswissenschaft, für die "Theorie der Gesetzgebung". Es gibt keinen qualitativen Unterschied zwischen der rechtlich-kognitiven Sphäre (der Erkenntnis des positiv-rechtlichen, also des schon daseienden Materials, z.B. der Gesetze, Verordnungen usw.) und der rechtlich-volitiven Sphäre (der Erkenntnis des objektiven Rechtsgeistes). In beiden Bereichen geht es um Erkenntnis, und daher um etwas, was in den Bereich der Wissenschaft gehört. Den Inhalt des objektiven Rechtsgeistes kann man erkennen, und zwar mit Hilfe rechtssoziologischer Methoden und Techniken. Das darzutun ist ein Hauptanliegen dieses Buches. Die moderne kritische Ontologie wird weitergeführt und auf das Rechtliche angewendet. Das ist neu und bringt viele neue Ergebnisse. Ziel des Buches ist der Nachweis, daß sich die Theorie der Gesetzgebung nicht nur mit den formaltechnischen Fragen, mit der Technik der Rechtssetzung zu befassen hat, sondern vor allem auch mit dem Inhalt und mit der inhaltlichen Richtigkeit der Gesetze und anderer Rechtsnormen. Daher ist dieses Buch von besonderem Nutzen nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für alle, die sich mit juristischen Fragen befassen.