Beschreibung
Die Netzgemeinde hegte die Hoffnung, dass im Wege der retrospektiven Digitalisierung eine allumfassende Bibliothek entstehen könnte, welche das Wissen der Menschheit digital zugänglich macht. Schnell zeigte sich den nutzungswilligen Dritten jedoch, dass mit einem technischen Können nicht automatisch ein rechtliches Dürfen einhergeht. Die Darlegung dieses rechtlichen Dürfens ist Gegenstand dieser Publikation. Hierbei wird neben der Behandlung der urheberrechtlichen Zulässigkeit entsprechender Digitalisierungsvorhaben auch ein Blick auf die bislang stark vernachlässigten wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Fragestellungen geworfen. Des Weiteren untersucht der Autor die Verwertungsmöglichkeiten von verwaisten Werken (
) und beleuchtet die Frage, inwieweit das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie Abwehrrechte der Verlage eine Digitalisierung verhindern können.
Autorenportrait
Jörn Heckmann, geboren 1980 in Achim; 2000-2005 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen; 2005-2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Multimedia und Telekommunikationsrecht an der Universität Göttingen; 2005-2009 Promotion; 2009-2011 Referendariat im OLG-Bezirk Bremen.
Inhalt
Inhalt: Urheberrechtliche Zulässigkeit der Retrodigitalisierung von Printpublikationen – Verwaiste Werke (
) – Google Settlement Agreement – Abwehrrechte des Verlegers gegen eine elektronische Werkverwertung durch Dritte – Urheberpersönlichkeitsrechtliche Zulässigkeit einer retrospektiven Digitalisierung – Die retrospektive Digitalisierung im Lichte des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Inhaltsverzeichnis