Beschreibung
Mit der Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Unternehmens in das schweizerische Strafrecht ist die Frage in den Vordergrund getreten, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist. Von den verschiedenen Zurechnungsvoraussetzungen, an die Art. 100quater StGB die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens knüpft, ist die mangelhafte Organisation des Unternehmens das zentrale Kriterium. Die vorliegende Zürcher Dissertation zeigt die von den Unternehmen nach der primären und der subsidiären Strafbarkeit verlangten organisatorischen Massnahmen auf. Dies geschieht konkret am Beispiel sämtlicher Vorkehren, die eine Bank-AG im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäscherei im Private Banking zu ergreifen hat.