Beschreibung
Das Recht der Zwangsversteigerung regelt im Schwerpunkt den letzten Akt realer Darlehensbesicherung. Dem technisch aufwendigen Verwertungsvorgang gelingt es jedoch meist nicht, einen angemessenen Erlös zur Verteilung anzubieten. So fallen Gläubiger mit ihrer Forderung aus; der Schuldner verliert sein Grundstück weit unter Wert und bleibt verpflichtet. Die Arbeit nähert sich dieser volkswirtschaftlich bedeutsamen, aber keineswegs neuen Feststellung mit Überlegungen zur Effizienz des Verfahrens und will das Patt der Schutzabwägungen zwischen Schuldner- und Gläubigerbelangen durch verstärkte Berücksichtigung der Erwerbsinteressenten (Bieter) überwinden. Der Blick richtet sich so auf die Reputation des Verfahrens. Zugleich wird die Eignung des überkommenen Bieterwettbewerbs hinterfragt. Vor allem hier liefert der Text zahlreiche Gesetzgebungsvorschläge. Zweite Spur der Untersuchung ist die Dogmatik. Das anspruchsvolle System des ZVG von 1897 vereint in hohem Maß Regeln des Prozessrechts und des materiellen Rechts. Bereits die Zuordnungsfragen sind von erheblichem Erkenntniswert. Die Durchsicht zeigt aber auch, dass die Rechtsinstitute des ZVG in wesentlichen Teilen ohne echten Anschluss an die moderne Prozessualistik sowie an die zivilrechtliche Doktrin geblieben sind, vielmehr oftmals ein Eigenleben führen. Hier bemüht sich die Arbeit um recht umfassende Abhilfe und verfolgt so, jeweils mit Blick auf die Fernwirkungen, auch ein klassifikatorisches Anliegen.