Beschreibung
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Psychiatrie müssen medizinisch begründet sein, verhältnismäßig, zielgerichtet und nur so intensiv wie notwendig. Sie dürfen nicht dazu dienen, Personalmängel oder eine unzulängliche Behandlung zu kompensieren. Mehreren Kliniken ist es inzwischen gelungen, freiheitsentziehende Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und das traumatisierende Potenzial niedrig zu halten. Eine Arbeitsgruppe des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe hat für die aktuelle Publikation neben der wissenschaftlichen Literatur und den aktuellen rechtlichen Vorgaben die Erfahrungen der eigenen Kliniken zusammengetragen: Es entstand ein detaillierter Ratgeber, wie Freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden, im Bedarfsfall umgesetzt und ggfs. im Anschluss verarbeitet werden. Zu den Empfehlungen zählt z.B. die Behandlungsvereinbarung: Der Patient klärt in einer einwilligungsfähigen Situation, welche Maßnahme ergriffen werden soll, wenn er sich oder andere in einem akuten Krankheitsschub stark gefährden sollte. Diese Art der Mitwirkung entschärft den Zwangscharakter und gibt den Behandelnden Handlungssicherheit. Das Buch enthält eine Muster-Behandlungsvereinbarung. Empirische Befunde haben gezeigt, dass offene Türen Zwangsmaßnahmen, Zwangsbehandlungen sowie aggressive Übergriffe oder Entweichungen reduzieren können oder zumindest nicht ansteigen lassen. Offene Türen können vertrauensbildend wirken. Sie erfordern allerdings in der Regel eine Änderung des therapeutischen Milieus, welches auch mit einem höheren Engagement von Mitarbeitern einhergeht. Das Buch enthält im Anhang und zusätzlich auf einer CD Checklisten, Formulare etc. für die Stationsarbeit.