Beschreibung
In diesem Buch wurde das handschriftlich gefertigte Gültbuch des Landkapitels Weyer übertragen.
Das Gültbuch, das im 17. Jahrhundert angelegt wurde, umfasst im wesentlichen Urkundenabschriften, eine Übersicht Census capituli Ödeshemensis sowie das Registrum omnium censuum capitularuim.
In Urkunden, die bis in das Jahr 1345 zurückreichen, wurden vom Landkapitel gewährte Darlehen (Rentenkäufe), sehr frühe Schenkungen an das Landkapitel und eine offensichtlich für das Landkapitel bedeutende Ausnahmebewilligung des Dompropstes Ulrich von Helmstadt niedergeschrieben.