Beschreibung
Mit der Aufnahme von zehn neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 schlägt die Europäische Union ein neues Kapitel in ihrer Geschichte auf. Allerdings stellt die Erweiterung eine gewaltige Herausforderung für alte und neue EU-Mitglieder dar. Die Schaffung des Gemeineuropäischen Privatrechts, des ius commune (privatum) Europaeum, stellt eine der größten Herausforderungen für das zusammenwachsende Europa dar. Vorbedingung dafür ist auch die gründliche Aufarbeitung der gemeinsamen historischen Wurzeln der Privatrechtsordnungen der Staaten Europas. Die Grundlage des Privatrechts in Europa bildet in erster Linie das römische Recht, welches im Mittelalter und in der Neuzeit in den meisten europäischen Ländern Jahrhunderte lang kontinuierlich angewandt wurde. Auch in der Gegenwart ist das Privatrecht der meisten europäischen Staaten wesentlich vom römischen Recht geprägt. Die heute noch lebendigen römischrechtlichen Traditionen stellen folglich einen festen Bestandteil der europäischen kulturellen Identität dar. Aus dieser Erkenntis heraus konzentriert sich der Autor in seinem Werk auf das Fortwirken des römischen Rechts.
Autorenportrait
Prof. Gábor Hamza promovierte an der Staats- und Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Eötvös Loránd Universität in Budapest. Längere Studienaufenthalte in Deutschland und in Italien. Habilitation in Budapest. DSc der Ungarischen Akademie der Wissenschaften. Ordentlicher Professor für Römisches Recht, Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung. Gastprofessuren an Universitäten in Italien, Frankreich, USA, Spanien, Belgien und Japan. Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaften
Inhalt
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort
Harmonisierung des Privatrechts und die römischrechtlichen Traditionen in Europa
I. Teil: Die Anfänge des europäischen Privatrechts
1. Das römische Recht nach der Auflösung des Weströmischen Reiches
2. Die Kodifikation im Römischen (Byzantinischen) Reich zur Zeit Justinians
a) Der Verlauf der Kodifikation (Kompilation) von Justinian
b) Die klassische Jurisprudenz und die justinianische Kodifikation (Kompilation)
c) Das Corpus Iuris Civilis
II. Teil: Die frühen Phasen des europäischen (Privat-)rechts bis zur Kodifikation des kanonischen Rechts
1. Einführung
2. Das europäische ius commune
3. Das kanonische Recht und die Kodifikation des kanonischen Rechts im 20. Jahrhundert
4. Die Rechtsentwicklung im Römischen (Byzantinischen) Reich nach der justinianischen Kodifikation (Kompilation)
5. Das Wiederaufblühen (Rezeption) des römischen Rechts in Italien
III. Teil: Das Heilige Römische Reich
1. Ideengeschichtliche und historische Grundlagen
2. Die deutschen Territorien (Länder)
3. Die österreichischen Erbländer
a) Die Anfänge der Rechtsentwicklung
b) Die Versuche der Vereinheitlichung des Privatrechts
4. Niederlande
5. Schweiz
6. Böhmen und Mähren
IV. Teil: Deutschland
1. Die Entwicklung der (Privat)-Rechtswissenschaft
a) Die Hauptströmungen der (privat-)rechtlichen Denkweise
b) Der Usus modernus pandectarum
c) Die Naturrechtsschule
d) Die Entwicklung der Historischen Rechtsschule und der Pandektistik
e) Die Herausbildung des Pandektensystems
2. Die Kodifikation des Privatrechts in Deutschland
a) Der Codex Maximilianeus Bavaricus civilis
b) Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten
c) Der Einfluß des französischen Code civil (Rheinisches Recht)
d) Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen
e) Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) V. Teil: Die österreichischen Erbländer (Österreich) 1. Die Entstehung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)
2. Die Charakterzüge des ABGB
3. Der Einfluß der Historischen Rechtsschule auf die österreichische Privatrechtswissenschaft und auf die Auslegung des ABGB
4. Die Reform des ABGB im 20. Jahrhundert
5. Anhang: Liechtenstein
VI. Teil: Schweiz
1. Die schweizerische Privatrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert
2. Die Kodifikation des Privatrechts im 19. und 20. Jahrhundert
a) Die verfassungsrechtliche Grundlage der Privatrechtsvereinheitlichung
b) Die Periode der Privatrechtsgesetzgebung auf kantonaler Ebene
c) Das schweizerische Obligationenrecht (OR)
d) Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB)
e) Der Fortgang der Revision des schweizerischen Obligationenrechts
VII. Teil: Die Privatrechtsentwicklung in Mittel- und Osteuropa einschließlich Zypern. Die Ausstrahlung der deutschen, österreichischen und schweizerischen Privatrechtswissenschaft und privatrechtlichen Kodifikation
1. Ungarn
a) Das römische Recht und das ungarische Gewohnheitsrecht im Mittelalter
b) István Werb?czy und das Tripartitum (1514)
c) Das Privatrecht und das römische Recht im Zeitraum von 1514 bis zum 19. Jahrhundert
d) Das römische Recht und die Privatrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert
e) Die Bedeutung des Gewohnheitsrechts für die Rezeption des römischen Rechts
f) Das römische Recht und die privatrechtlichen Kodifikationsbestrebungen
g) Das ungarische Zivilgesetzbuch vom Jahre 1959 und seine Reform
h) Die wissenschaftliche Pflege des römischen Rechts
2. Polen und Litauen im Mittelalter
3. Polen
4. Tschechoslowakei
5. Tschechien
6. Slowakei
7. Die Charakterzüge der Rechtsentwicklung der Staaten auf der Balkanhalbinsel und der Donaufürstentümer (Walachei und Moldawien) in historischer Sicht
8. Griechenland
9. Bulgarien
10. Serbien
11. Montenegro
12. Die Donaufürstentümer (Walachei und Moldawien)
13. Rumänien
14. Jugoslawien
15. Jugoslawien nach 1991 (Serbien und Montenegro)
16. Slowenien
17. Kroatien
18. Bosnien-Herzegowina
19. Mazedonien
20. Albanien
21. Türkei
22. Zypern
23. Die russischen Fürstentümer (Rußland bis 1918)
24. Sowjetunion
25. Rußland nach 1991
26. Ukraine
27. Moldau (Bessarabien)
28. Belarus (Weißrußland)
29. Das Baltikum bis 1918
30. Estland
31. Lettland
32. Litauen
33. Georgien
34. Armenien
35. Aserbaidschan
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis der allgemeinen Literatur
Quellen-, Namen-, Titel- und Sachregister
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