Beschreibung
Die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, Einsicht in Verwaltungsvorgänge und Daten über Umweltinformationen zu erhalten, sind aufgrund der europarechtlichen Vorgaben deutlich gestärkt worden. Dazu haben insbesondere die Aarhus-Konvention und die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG beigetragen. Im Saarland dient das Saarländische Umweltinformationsgesetz SUIG der Umsetzung der Vorgaben von EU-Recht. Es ist allerdings bis heute nicht europarechtkonform. Der Autor beschreibt das Zustandekommen des Gesetzes und Defizite.
Autorenportrait
Dr. Armin König (geb. 1957) ist seit 1996 Bürgermeister. Der promovierte Verwaltungswissenschaftler war zuvor Journalist bei der Saarbrücker Zeitung und beim Saarländischen Rundfunk. Er ist Landesvorsitzender der Umweltorganisation ProH2O und setzt sich für besseren Nichtraucherschutz ein.