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Das neue Tarifeinheitsrecht

Hintergründe und Anwendungsprobleme

Erschienen am 01.11.2015
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783848720088
Sprache: Deutsch
Umfang: 162
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Die Neuregelungen zur Tarifeinheit sind in Kraft. Noch viel umstrittener als das Mindestlohngesetz, greifen die neuen Vorschriften tief in das kollektive Arbeitsrecht ein. Die Tarifpluralität, die das BAG 2010 anerkannt hatte, wird abgeschafft: Es sollen nur noch die Tarifverträge gelten, die von der Gewerkschaft mit der größeren Mitgliederzahl im Betrieb abgeschlossen wurden. Die Auswirkungen für die Praxis sind enorm. Spartengewerkschaften sind in ihrer Existenz bedroht, auch jede andere Gewerkschaft kann nicht mehr davon ausgehen, in jedem Betrieb ein Streikrecht zu haben. Viele Betriebsräte müssen sich fragen, welche Tarifverträge in Zukunft in ihrem Betrieb gelten. Wie stellt man fest, wer mehr Mitglieder hat? Wer bezahlt den Notar, der notfalls eine Art Volkszählung im Betrieb veranstalten muss? Was passiert, wenn er zu keinem eindeutigen Ergebnis kommt, weil z. B. bestimmte Beschäftigte keine Auskunft geben? Die angekündigten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden dauern; bis zu einer Entscheidung ist das Tarifeinheitsgesetz geltendes Recht. Das neue Tarifeinheitsrecht informiert zum frühest möglichen Zeitpunkt über das neue Recht: Vereinbarkeit mit der Verfassung, insbesondere mit Art. 9 Abs. 3 GG Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Wann liegt eine Tarifkollision vor? Wie wird festgestellt, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder im Betrieb hat? Was passiert, wenn die Mehrheit wechselt? Welche Auswirkungen ergeben sich im Arbeitskampf? Einstweilige Verfügungen gegen Streiks Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte. Die Autoren sind wie kaum andere für das Thema prädestiniert: Professor Dr. Wolfgang Däubler ist seit annähernd 40 Jahren einer der führenden Tarifrechtler in Deutschland. Er ist u. a. Herausgeber eines meinungsbildenden Kommentars zum TVG und eines Handbuchs zum Arbeitskampfrecht. Professor Klaus Bepler war als Vorsitzender Richter des 4. Senats des BAG für Tarifrecht zuständig und auch am Urteil zur Tarifpluralität vom 7. Juli 2010 (4 AZR 537/08) beteiligt.

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