Beschreibung
Der Band stellt sämtliche Neuregelungen übersichtlich dar, zeigt alle wichtigen juristischen Streitpunkte auf und bietet konkrete Lösungsmöglichkeiten für den Umgang mit dem neuen Recht an. Kenner der Materie nehmen Stellung zu den aufgeworfenen Rechts- und Gestaltungsfragen: Wie funktioniert die neue Mindestlohnfindung? Wie werden weitere Vergütungsarten (Provisionen, Prämien, Sachleistungen etc.) eingerechnet? Wie Stück-, Akkord- und Leistungslohnvereinbarungen oder Mini-Job-Regelungen umgerechnet, wie Arbeitszeitkonten behandelt? Sind Entgeltumwandlungen weiter möglich? Was ist der genaue Definitionsbereich der festgelegten Ausnahmeregelungen für Jugendliche, Auszubildende, Praktikanten, ehrenamtliche Tätige, Saisonarbeiter und Zeitungszusteller - sind diese so zulässig? Stichwort Nichtanwendung auf Langzeitarbeitslose: Welche Personenkreise sind erfasst, welche Umgehungsmöglichkeiten bestehen? Wie ist das Verhältnis des Mindestlohnes zu AEntG, AVE, Haus- und Flächentarifvertrag sowie § 138 BGB? Welche Lücken lässt das Gesetz? Wie arbeitet die Mindestlohnkommission, welche Möglichkeiten der Überwachung durch die Zollämter bestehen konkret? Sind die Regelungen mit Europa-, Völker- und Verfassungsrecht vereinbar? Fachwissen par excellence: Prof. Dr. jur. habil. Jens M. Schubert ist Leiter der Rechtsabteilung in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und apl. Professor für Arbeitsrecht und Europäisches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht und gefragter Referent. Prof. Schubert hat die Entstehung des Mindestlohngesetzes von Anfang an begleitet. Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am BAG a.D. ist Honorarprofessor für Arbeitsrecht, Autor zahlreicher Kommentare und als Experte unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Ass. Jur. Kerstin Jerchel ist Juristin und Gewerkschaftssekretärin in der Rechtsabteilung der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit den Tätigkeitsschwerpunkten Europarecht und Arbeitsschutzrecht.