Beschreibung
Das neue Strafprozessrecht Die StPO steht seit Jahren im Fokus des Gesetzgebers: Drei Reformwellen - Effektivierung (2017), Modernisierung (2019) und zuletzt (2021) die Fortentwicklung der Strafprozessordnung - haben in Verbindung mit zahlreichen weiteren Einzelgesetzen (wie das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs oder das Gesetz zur Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten) die vertrauten Verfahrensabläufe der StPO grundlegend umgestaltet. Der neue NomosKommentar zur StPO Der neue NKStPO arbeitet die Grundlinien des Strafprozesses wissenschaftlich präzise heraus, verdeutlicht Strukturen und Zwecksetzungen der Regelungen und behandelt alle Details, die Praktikerinnen und Praktiker für eine überzeugende Argumentation im Prozess brauchen. Seine Stärken Systematisierung: Der Kommentar übernimmt eine orientierende Funktion nach einer hektischen Gesetzgebung und lässt die dogmatischen Bruch- und Schwachstellen für die Argumentation erkennen, gerade bei den hochumstrittenen freiheitsbeschränkenden Neuregelungen. Argumentationstiefe und Homogenität: Zwei Bände bieten Raum für eine Normdarstellung aus einem tiefgründenden Verständnis der Regelungsmaterie. Die einzelnen Kommentierungen werten den wissenschaftlichen Diskurs umfassend aus und liefern aus der Analyse die gewichtigen, dogmatisch hergeleiteten Argumente, die sich, auch im streitigen Verfahren, durchsetzen. Thematisch zusammenhängende Gesetzesabschnitte werden aus einer Hand kommentiert. NKQualität: Der Kommentar ist eingebettet in die NomosKommentarKultur und steht dabei neben dem NKStGB. Autor:innenschaft: Herausragende Strafrechtswissenschaftler:innen und versierte Jurist:innen aus der Praxis (Strafverteidigung, BGH) drücken dem Kommentar ihren Stempel auf. Aktualität auf über 4.500 Seiten: Die erweiterte Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (Gesetz zur Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit) Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Die Anpassung der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse an die neu eingeführte Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie kinderpornographischer Inhalte Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung mit zahlreichen Folgeänderung, wie Zurückstellungsmöglichkeiten der Benachrichtigung des Beschuldigten bei der Beschlagnahme; Neuregelung der Postbeschlagnahme; neue Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung und zur Videovernehmung des Beschuldigten außerhalb der Hauptverhandlung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist; vereinheitlichte Begriffsdefinitionen zum Verletzten und zur Nachtzeit, Nachsteuerungen im Bereich der Vermögensabschöpfung Gesetz zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen (TKÜ, OnlineDurchsuchung, Bestandsdatenauskunft) Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (Beschleunigungsgebot bei minderjährigen Opfern), erweiterte Ermittlungsbefugnis, erleichterte Anordnungsmöglichkeit von UHaft Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (effektivere Strafverfolgung von Hatern, so ist nun auch Datenerhebung ggü Telemediendiensteanbietern mgl.) Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (aufgrund des erheblich ausgeweiteten Anwendungsbereichs des Geldwäschetatbestands mussten auch die daran anknüpfenden strafprozessualen Eingriffsbefugnisse neu austariert werden) Die Autor:innen Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos, Georg-August-Universität Göttingen, Richter am Kosovo Sondertribunal, Den Haag, Niederlande - Prof. Dr. Dennis Bock, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - Prof. Dr. Janique Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Goethe Universität Frankfurt am Main - Prof. Dr. Ken Eckstein, Ruhr-Universität Bochum - Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., Universität Bielefeld - Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard Karls Universität Tübingen - Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Universität Trier - PD Dr. Marc Engelhart, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg i. Br. - RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach, Karlsruhe - LOStA Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge, Schleswig - Prof. Dr. Michael Heghmanns, Westfälische Wilhelms-Universität Münster - Prof. Dr. Bernd Heinrich, Eberhard Karls Universität Tübingen - Thomas C. Knierim, Rechtsanwalt, Mainz - Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Justus-Liebig-Universität Gießen - Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli, Universität Hamburg - OStA Thomas Merz, Hamm - Prof. Dr. Uwe Murmann, Georg-August-Universität Göttingen - Prof. Dr. Nina Nestler, Universität Bayreuth - Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund - Dr. Christopher Penkuhn, Staatsanwalt, Göttingen - Prof. Dr. Andreas Popp, M.A., Universität Konstanz - Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Universität Passau - Prof. Dr. Thomas Rotsch, Justus-Liebig-Universität Gießen - Prof. Dr. Frank Saliger, Ludwig-Maximilians-Universität München - Dr. Theresa F. Schweiger, Akademische Rätin,Ludwig-Maximilians-Universität München - Prof. Dr. Hans Theile, LL.M., Universität Konstanz - Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht und Medizinrecht, Köln, Universität Passau - Prof. Dr. Markus Wagner, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - Prof. Dr. Sascha Ziemann, Leibnitz Universität Hannover - Prof. Dr. Frank Zimmermann, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.