Beschreibung
Es ist nur ein scheinbar merkwürdiger Befund, dass man bis heute in keinem anderen Land dem Phänomen des Dichterjuristen so häufig begegnet wie in Deutschland. Betont wurde in der juristischen Ausbildung des 19. Jahrhunderts der unlösbare Zusammenhang mit den philosophischen und historischen Wissenschaften. Aufgabe des Rechtsunterrichts an den deutschen Fakultäten war zunächst die Anleitung zur dogmatischen Kenntnis des geltenden Rechts und zur Fähigkeit, es auf konkrete juristische Fälle anzuwenden. Das weitere Schwergewicht beruhte aber auf der Vermittlung eines geschichtlichen Verständnisses des Rechts, d.h. der Erkenntnis der Bedingungen seines Werdens und seiner Wandlungen. Die Jurisprudenz wandelte sich auf der Grundlage dieser neuen Wissenschaftsauffassung zu einem äußerst reizvollen Studienfeld, das die originellsten Köpfe der jungen Generation anzog. Zu ihnen zählten auch die Heidelberger Jurastudenten Joseph Freiherr von Eichendorff, Karl Gottfried Nadler und Joseph Viktor von Scheffel.