Beschreibung
Im staatlichen Handeln der Gegenwart verstärkt sich eine Tendenz zu Schutz und Prävention, die mit den überlieferten Konzepten des Rechts- und des Wohlfahrtsstaates nicht mehr angemessen beschrieben werden kann; dafür wird das Konzept des Schutzstaates eingeführt. Schutz ist dabei ein materiales Prinzip, mit dessen Hilfe im Einzelfall demokratisch-rechtsstaatliche Prinzipien überwunden werden, nicht zuletzt auch dadurch, daß staatliches Handeln auf 'Information' statt auf Recht gegründet wird. In massenhaft verbreiteten Schutz- und Schadensersatzerwartungen findet der Schutzstaat seine Verankerung ebenso wie in schutzpolitischen Tendenzen der Parteien und der Bürokratie. Verfassungsrechtlich erweist sich vor allem das Verständnis der Grundrechte als Werteordnung als tragende Basis. Dies hat weitreichende Konsequenzen für das Staat-Bürger-Verhältnis, für die Rolle der Rechtsprechung und für die fachlichen Standards juristischer Arbeit. Der als Jurist und Soziologe vielfach ausgewiesene Autor vertritt das Fach Rechtssoziologie am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hannover.