Beschreibung
Das schweizerische Verantwortlichkeitsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten von der Beamtenhaftung zur primären, ausschliesslichen Widerrechtslichkeitshaftung von Bund und Kantonen gewandelt. Auf den Staat anwendbar sind zahlreiche weitere Entschädigungsgrund-lagen: z. B. das Enteignungsrecht, Sondernormen in Spezialgesetzen sowie die Kausal- und Gefährdungshaftungen des Bundes. Sie werden in einer Gesamtdarstellung als wesentlich überarbeitete Zweitauflage des 1995 erschienenen "Schweizerischen Staatshaftungsrechts" kommentiert. Neben der vertieften Behandlung der Abgrenzungsfragen zwischen Privat- und öffentlichem Recht haben die Widerrechtlichkeit, die Haftung für rechtmässige Schädigung sowie die Vertrags-, die Unternehmungs- und die Vertrauenshaftung des Staates eine vertiefte Bearbeitung erfahren.