Beschreibung
Anlässlich von BGE 143 III 425 hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, wie bei der Verteilung des Erbteilungssubstrats vorzugehen ist, sofern den einzelnen Erben weder gesetzliche Vorrechte zustehen noch eine erblasserische Teilungsanordnung erlassen wurde. Das Bundesgericht ist hierbei zum Schluss gekommen, dass ein gerichtlicher Ermessensentscheid nicht angehen könne. Die Lehre ist seither darum bemüht, die Auswirkungen des Urteils sowohl in materieller als auch in prozessualer Hinsicht zu ergru¨nden. In diesem Zusammenhang wird nicht zuletzt auch diskutiert, welche Folgen der in Rede stehende Entscheid auf die Formulierung der Erbteilungsbegehren hat. Die vorliegende Arbeit versucht vor diesem Hintergrund näher auf die Frage einzugehen, wie die Parteianträge anlässlich der Erbteilungsklage abzufassen sind.