Beschreibung
Die vorliegende Schrift argumentiert zunächst umfassend gegen die Zweckmäßigkeit der rechtspositivistischen "Trennungsthese", die strikte Scheidung von Recht und Moral vertritt, und für einen dringenden Bedarf nach einer neben dem positiven Recht stehenden rechtsethischen Dimension in Recht und Rechtsdenken. Sodann werden unter Verwertung in der neueren Diskussion dafür schon bereitgestellter Voraussetzungen die nötigen Grundsätze auf verschiedenen Begründungswegen aufgesucht. Diese führen für unseren "westlichen" Rechtsordnungstyp zu 12 fundamentalen rechtsethischen Prinzipien, die eine rahmenhafte Basisorientierung bieten, aber auch vielfache Optimierungsaufgaben stellen. Ihre unterschiedliche Funktion für die Arbeit de lege lata und de lege ferenda wird ebenso hervorgehoben wie ihre fundamentale Bedeutung für juristische Begründungszusammenhänge überhaupt. Solche müssen in aller Regel freilich auch konkretere Prämissen in Gestalt von "spontan" in der Sozietät entstandenen oder "positiv gesetzten" Normen enthalten. Rechtssystematische Konsequenzen werden sogleich für den grundlegenden Dualismus von öffentlichem und Privatrecht gezogen.