Beschreibung
In einem Vorwort, das wohl bei jedem Buch als Nachwort geschrieben wird, pflegt man die Notwendigkeit des Werkes zu begründen. Das ausführliche handbuchähnliche Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, das von HoFMANN begründet, von HABERDA fortgeführt wurde und mitunter nicht ganz zu Unrecht als die "Bibel der Gerichtsmedizin" bezeichnet wird, hat seit 1927 Neuauflagen nicht mehr erlebt. In der ersten Zeit des zweiten Weltkrieges ist im Springer Verlag das von v. NEUREITER, PIETRUSKY und ScHÜTT herausgegebene Hand wörterbuch der gerichtlichen Medizin und Kriminalistik erschienen, das sich zur Aufgabe stellte, den damaligen Stand der Wissenschaft demjenigen Leser zugängig zu machen, der sich über Einzelheiten informieren wollte. Auch dieses Buch ist vergriffen. Die damals erschienene Auflage entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der Forschung. Auch sagte vielleicht manchen die Form eines Handwörterbuches nicht zu. Jedes Wörterbuch muß von einer Vielzahl von Autoren geschrieben werden. Hierbei ist es unvermeidlich, daß die einzelnen Abschnitte verschieden gründlich ausfallen, und daß die Auf fassungen im einzelnen manchmal nicht übereinstimmen. In der letzten Zeit des Krieges und nach dem Kriege sind erschienen: Das Lehrbuch der gerichtlichen Medizin von PIETRUSKY, der Leitfaden der gericht lichen Medizin von W ALCHER, die gerichtsärztliche Diagnostik und Technik von MERKEL und W ALCHER, das von PoNSOLD herausgegebene Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, an dem gleichfalls eine Vielzahl von Wissenschaftlern mitgearbeitet hat, -. ,md schließlich das auf Schweizer Verhältnisse zugeschnittene Lehrbuch von DETTLING, ScHÖNBERG und ScHWARZ.